Zertifizierter Sachverständiger.
Als Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S) begleite ich Sie unabhängig und professionell. Meine Gutachten werden regelmäßig für Gerichte, Behörden und Finanzämter erstellt — die Zertifizierung durch Sprengnetter ist von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) bestätigt.
Anerkennung bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern.
Als zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S) erstelle ich Verkehrswertgutachten, die die gesetzlichen Anforderungen zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern vollumfänglich erfüllen.
Die Sprengnetter Zertifizierung ist von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) als nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert. Alle fünf Jahre werden meine Fähigkeiten und mein Fachwissen im Rahmen einer Re-Zertifizierung umfassend überprüft. Die Zertifizierung erfolgt nach dem internationalen Standard DIN EN ISO/IEC 17024 — dem maßgeblichen Norm-Standard für die Personenzertifizierung.
Gesetzliche Kompetenzanforderungen nach VO (EG) 765/2008.
Für die Ermittlung des niedrigeren gemeinen Wertes (z. B. bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer) sowie im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung verlangen die Finanzbehörden den Nachweis einer besonderen Qualifikation. Sachverständige müssen von einer Stelle zertifiziert sein, die von einer nationalen Akkreditierungsbehörde gemäß der Verordnung (EG) 765/2008 akkreditiert wurde — wie der Sprengnetter Zertifizierung GmbH.
Hinweis zur Form: Gutachten von Sachverständigen, die über keine gültige, gemäß VO (EG) 765/2008 akkreditierte Zertifizierung nach EN ISO/IEC 17024 verfügen, erfüllen für steuerliche Zwecke regelmäßig nicht die gesetzlichen Nachweisanforderungen.
Ich bin entsprechend zertifiziert (Zertifikat gültig bis 17. April 2028) und weise dies durch das DAkkS-Akkreditierungssymbol auf meinen Gutachten aus.
Quelle: Amtliche Mitteilung der DAkkS
Gleichstellung mit öffentlich bestellten Sachverständigen (LG Hechingen).
Dass zertifizierte Sachverständige den öffentlich bestellten Kollegen gleichzuachten sind, ist auch gerichtlich bestätigt.
Das Landgericht Hechingen entschied mit Beschluss vom 19.07.2017 (Az. 1 OH 19/15): Ist ein Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, begründet die fehlende öffentliche Bestellung keine Vermutung für mangelnde Fachkunde. Eine solche Zertifizierung ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis und diesem gleichzusetzen.
Steuerliche Anerkennung gemäß § 198 BewG.
Mit der Neuregelung des § 198 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) hat der Gesetzgeber Klarheit geschaffen: Gutachten von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert wurden, sind zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gesetzlich explizit anerkannt und zugelassen.
Damit sind zertifizierte Sachverständige den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie den Gutachterausschüssen rechtlich vollständig gleichgestellt.