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Sechs Anlässe — eine belastbare Wertaussage.

Jeder Bewertungsanlass stellt eigene Anforderungen an Form, Tiefe und rechtliche Verwertbarkeit eines Gutachtens. Sechs typische Konstellationen — mit jeweils unterschiedlichen Adressaten, Zeitfenstern und Beweiszwecken.

Häufige Fragestellungen

Wann genau wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Die meisten Aufträge meines Büros lassen sich sechs wiederkehrenden Anlässen zuordnen. Jeder dieser Anlässe hat eigene rechtliche, zeitliche und methodische Anforderungen — und einen jeweils anderen Adressatenkreis. Die folgenden Seiten erläutern, was Sie konkret erwartet.

i. Nachlassverwaltung

Für Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker

Für Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker erstelle ich marktgerechte Wertermittlungen von Nachlassimmobilien — sei es für das Nachlassinventar, eine Teilungsversteigerung oder den geordneten Verkauf. Sie erhalten eine lückenlose Dokumentation, die Ihre haftungsrechtliche Sorgfaltspflicht optimal absichert.

AdressatBerufsträger
Grundlage§ 1985 BGB
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ii. Erbschaft

Für Erben und Erbengemeinschaften

Verkehrswertgutachten zur fairen Auseinandersetzung in Erbengemeinschaften, zur Vorlage beim Finanzamt für die Erbschaftsteuer oder zur Klärung des Pflichtteilsanspruchs. Eine neutrale Grundlage, die Streit vermeidet.

AdressatPrivatkunden
Grundlage§ 2042 BGB · ErbStG
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iii. Scheidung

Für Ehegatten und Familienanwälte

Wertermittlung im Zugewinnausgleich oder bei der Vermögensauseinandersetzung. Auf einen oder mehrere Stichtage bezogen — Eheschließung, Trennung, Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags — und in einer Form, die im familiengerichtlichen Verfahren Bestand hat.

AdressatPrivat & Anwälte
Grundlage§§ 1373 ff. BGB
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iv. Verkauf

Für Verkäufer und ihre Berater

Realistische Preiseinschätzung vor dem Verkauf einer Immobilie — unabhängig vom Maklerinteresse. Als Verhandlungsgrundlage, als Argumentationshilfe gegenüber Interessenten oder zur Vermeidung eines unter Wert geschlossenen Vertrags.

AdressatPrivat & Berater
Grundlage§ 194 BauGB
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v. Betriebsvermögen

Für Unternehmer und Steuerberater

Wertermittlung bei Entnahme einer Immobilie aus dem Betriebsvermögen — Betriebsaufgabe, Praxisschließung, Strukturveränderung. Der Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist nachvollziehbar zu dokumentieren, damit die Aufdeckung stiller Reserven gegenüber dem Finanzamt plausibel belegt ist.

AdressatUnternehmer
Grundlage§ 6 EStG
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vi. Schenkung

Für Eltern und Beschenkte

Vorweggenommene Erbfolge, Immobilienschenkung an Kinder oder Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Eine sachverständige Wertermittlung schafft Klarheit für die Schenkungsteuer (§ 198 BewG), für die Anrechnung auf Pflichtteile und für spätere Erbauseinandersetzungen.

AdressatPrivat & Berater
Grundlage§ 7 ErbStG
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