Verkehrswertgutachten
Wertermittlung nach § 194 BauGB und den Verfahren der ImmoWertV 2021 — das Kernstück meiner Tätigkeit.
Ihr Immobiliengutachter für den Landkreis Rottweil: zertifizierte, unabhängige Wertermittlung nach § 194 BauGB — für Immobilien in der Kreisstadt Rottweil, in Schramberg, Oberndorf am Neckar, Sulz am Neckar und den Gemeinden des Landkreises. Methodisch fundiert und nachvollziehbar dokumentiert.
Wer im Landkreis Rottweil eine belastbare Immobilienbewertung braucht — gegenüber Finanzamt, Gericht, Miterben oder einem Vertragspartner — ist auf mehr angewiesen als eine Marktpreisschätzung. Entscheidend ist eine methodisch begründete und nachprüfbare Wertermittlung durch einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen.
Als nach ZIS Sprengnetter (Zert S) zertifizierter Sachverständiger arbeite ich nach einem akkreditierten Prüfstandard. Jedes Gutachten folgt den Verfahren der ImmoWertV 2021 und ist so aufgebaut, dass es einer Prüfung durch Behörden und Gerichte standhält.
Ich arbeite ausschließlich auftragsbezogen und ohne Bindung an Makler, Banken oder Bauträger. Es gibt keinen Provisions- oder Vermittlungsanreiz, der eine Wertaussage in eine Richtung lenken könnte — genau das macht das Ergebnis belastbar.
Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des Gutachtens betreue ich Ihren Auftrag persönlich — einschließlich der Besichtigung vor Ort im Landkreis Rottweil. Sie sprechen mit dem Sachverständigen selbst, nicht mit einer Vermittlungsstelle.
Im Landkreis Rottweil erstelle ich Verkehrswertgutachten unter anderem in Rottweil, Schramberg, Oberndorf am Neckar, Sulz am Neckar, Dornhan, Schiltach, Deißlingen, Zimmern ob Rottweil sowie den umliegenden Gemeinden. Die persönliche Besichtigung des Objekts vor Ort ist fester Bestandteil jeder Beauftragung.
Ein Verkehrswertgutachten wird meist durch einen konkreten Anlass ausgelöst. Für jeden dieser Fälle erstelle ich die passende, nachvollziehbar begründete Wertermittlung — auch im gesamten Landkreis Rottweil.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie nach § 194 BauGB. Die Bewertung erfolgt nach den Verfahren der ImmoWertV 2021 – Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren – und berücksichtigt Lage, Zustand, Baujahr, Ausstattung und die aktuelle Marktlage. Das Ergebnis ist eine schriftlich begründete, nachprüfbare Wertaussage.
Ja. Die Gutachten werden von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen nach den gesetzlichen Vorgaben der ImmoWertV 2021 erstellt und sind so aufgebaut, dass sie einer Prüfung durch Finanzbehörden und Gerichte standhalten. Das Bewertungsgesetz erkennt Gutachten zertifizierter Sachverständiger ausdrücklich als Wertnachweis an.
Das Honorar richtet sich nach Objektart, Umfang und Komplexität der Bewertung. Sie erhalten vor Beauftragung ein verbindliches Festhonorar – so entstehen keine versteckten Kosten. Für eine konkrete Einschätzung sprechen Sie mich am besten direkt an.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Art der Leistung sowie von Objektart und Komplexität ab und setzt voraus, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Den voraussichtlichen Zeitrahmen für Ihr konkretes Anliegen nenne ich Ihnen im Erstgespräch.
Typische Anlässe sind Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Schenkung, Scheidung und Zugewinnausgleich, Verkauf, die Bewertung von Betriebsvermögen sowie die Vorlage bei Finanzamt oder Gericht. In all diesen Fällen ist eine unabhängige, methodisch begründete Wertermittlung erforderlich.
Hilfreich sind unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen und Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Fehlende amtliche Auskünfte hole ich im Rahmen der Beauftragung selbst bei den zuständigen Stellen ein.
Ja. Ich erstelle Verkehrswertgutachten im gesamten Landkreis Rottweil. Die persönliche Besichtigung des Objekts vor Ort ist fester Bestandteil jeder Beauftragung, unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Immobilie liegt.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen — ich nenne Ihnen den passenden Leistungsumfang und ein verbindliches Festhonorar.
Schildern Sie kurz Ihre Fragestellung — telefonisch, per E-Mail oder direkt über das Formular. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und welches Gutachten Sie tatsächlich brauchen, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.
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