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Anlass · Verkauf

Eine belastbare Wertaussage vor dem Verkauf.

Wer eine Immobilie verkauft, trifft eine der größten finanziellen Entscheidungen seines Lebens — und steht dabei Maklerinteressen, Käuferpsychologie und einem Markt gegenüber, den er meist nicht im Detail kennt. Eine unabhängige Wertermittlung schafft die Grundlage, auf der Sie diese Entscheidung souverän treffen.

AdressatPrivat & Berater
Rechtsgrundlage§ 194 BauGB
Typischer AnlassVerkaufsentscheidung

Für Verkäufer — und ihre Berater.

Eine Verkaufsentscheidung trifft selten der Eigentümer allein. Oft sind Steuerberater, Anwälte oder Bankberater eingebunden — und in all diesen Gesprächen hilft eine unabhängige Wertaussage, die Diskussion auf den Sachstand zu konzentrieren.

i. Für Privatkunden

Verkäufer einer Immobilie

Maklergutachten und „Marktwerteinschätzungen“ sind keine neutralen Wertermittlungen — sie sind Akquise-Instrumente. Ein zertifizierter Sachverständiger hat keinen Provisionsanreiz, der das Ergebnis in eine bestimmte Richtung lenken würde. Genau das macht die Wertaussage in Verhandlungen so robust.

Mit einem Verkehrswertgutachten in der Hand können Sie gegenüber Interessenten, deren Banken und deren Beratern argumentativ bestehen — und vermeiden, dass Sie unter Wert verkaufen, weil Sie die Marktposition Ihrer Immobilie unterschätzt haben.

ii. Für Berufsträger

Steuerberater, Vermögensberater, Bankbetreuer

Vor Veräußerung einer Immobilie aus Privat- oder Betriebsvermögen ist die zutreffende Wertermittlung Grundlage einer Reihe von Folgeentscheidungen — von der Spekulationsfristprüfung über die steuerliche Buchwertabgleichung bis zur Verwendung des Veräußerungserlöses.

Auch im Rahmen von Vermögensübertragungen, vorweggenommener Erbfolge oder Asset-Verschiebungen zwischen verbundenen Unternehmen liefert ein zertifiziertes Gutachten die nachvollziehbare Bewertungsbasis, die jeder Betriebsprüfung standhält.

Vom Erstgespräch zum fertigen Gutachten.

Der Ablauf einer Wertermittlung folgt vier definierten Phasen. Sie wissen vor Beauftragung, welche Schritte erfolgen, welche Unterlagen benötigt werden und mit welcher Bearbeitungszeit zu rechnen ist.

i.

Klärung

Unverbindliches Erstgespräch zu Anlass, Bewertungsstichtag und Umfang. Klärung der erforderlichen Unterlagen sowie schriftliche Vereinbarung eines Honorars.
ii.

Recherche

Anforderung amtlicher Auskünfte bei Grundbuchamt, Bauamt, Gutachterausschuss etc. Marktrecherche zu Bodenrichtwerten, Vergleichspreisen und weiteren notwendigen Marktdaten.
iii.

Besichtigung

Persönliche Inaugenscheinnahme des Objekts (sofern notwendig mit Aufmaß), fotografischer Dokumentation und Bestandsaufnahme aller wertrelevanten Merkmale — vor Ort, persönlich, ausführlich.
iv.

Ausarbeitung & Übergabe

Methodische Wertermittlung nach den einschlägigen Verfahren der ImmoWertV. Schriftliche Begründung jeder wertbildenden Annahme. Übergabe als gebundenes Original und in digitaler Fassung.

Fragen zum Verkaufs-Gutachten.

Immer dann, wenn Sie sich der Marktlage nicht sicher sind, wenn das Objekt schwer mit anderen vergleichbar ist (Sonderlage, Denkmal, Bauernhof, gewerbliche Nutzung) oder wenn der Verkauf in einem Umfeld stattfindet, in dem Sie argumentativ gegenüber Interessenten und deren Beratern bestehen müssen. Bei einer Standard-Eigentumswohnung in gefragter Lage kann auch eine fundierte Maklereinschätzung ausreichen.

Eine Maklereinschätzung ist kein Gutachten — sie folgt keiner methodischen Norm und ist kommerziell motiviert. Maklerangaben tendieren je nach Geschäftsmodell entweder zur Überschätzung (um den Auftrag zu gewinnen) oder zur Unterschätzung (um einen schnellen Abschluss zu fördern). Ein zertifiziertes Sachverständigengutachten hat keinerlei Provisionsanreiz und ist methodisch verbindlich.

Bei reinen Verkaufsanlässen — also wenn keine gerichtliche oder steuerliche Verwertung vorgesehen ist — biete ich auch Kurzgutachten an, deren Honorar deutlich unter dem eines Vollgutachtens liegt. Die genaue Höhe hängt von Objektart und Komplexität ab und wird vor Beauftragung als Festhonorar vereinbart.

Bei einem Kurzgutachten typischerweise zwei bis drei Wochen nach Besichtigung, bei einem Vollgutachten sechs bis acht Wochen. Falls Sie unter Verkaufsdruck stehen — etwa wegen einer parallel laufenden Kaufentscheidung — lässt sich der Zeitplan oft enger fassen.

Ja, und zwar in mehrfacher Hinsicht: Erstens als objektiver Anker für Ihre Preisvorstellung. Zweitens als Argumentationsgrundlage gegenüber Interessenten, die den Preis drücken wollen. Drittens als Vorlage gegenüber der finanzierenden Bank des Käufers — viele Banken verlangen ohnehin eine Bewertung, und ein vorliegendes Gutachten beschleunigt diesen Prozess erheblich.

Sie planen den Verkauf einer Immobilie und wollen ihren Wert vorher kennen?

Kontakt

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Schildern Sie kurz Ihre Fragestellung — telefonisch, per E-Mail oder direkt über das Formular. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und welches Gutachten Sie tatsächlich brauchen, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

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