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Leistung · Energieausweis

Energieausweis — im Zuge Ihres Gutachtens.

Wenn Sie ohnehin ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen, biete ich den gesetzlich geforderten Energieausweis als ergänzende Leistung an — zum Festpreis und ohne zweiten Ortstermin. Die Datenaufnahme erfolgt während der ohnehin stattfindenden Begehung, die formale Ausstellung übernimmt mein Partner energieausweis.de mit Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

VoraussetzungNur mit VWG-Auftrag
AusstellungPartner energieausweis.de
Festpreis490 € inkl. MwSt.
Beim Verkauf ohnehin Pflicht — und beim Verkehrswertgutachten ohnehin halb erhoben.

Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung verlangt das Gebäudeenergiegesetz einen gültigen Energieausweis. Er muss dem Interessenten spätestens während der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden; in Immobilienanzeigen sind seit 2014 die wesentlichen Kennwerte zwingend anzugeben. Verstöße sind ordnungswidrig und bußgeldbewehrt.

Für ein Verkehrswertgutachten erfasse ich vor Ort ohnehin Baujahr, Hüllfläche, Bauteilaufbau, Heizung, Warmwasserbereitung und ggf. die Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre — also genau die Daten, die für einen Energieausweis benötigt werden. Diese doppelte Datenerhebung wäre unwirtschaftlich, deshalb biete ich den Ausweis als Add-on an. Standalone — also ohne gleichzeitiges Gutachten — übernehme ich Energieausweise nicht.

Was ich liefere — und was energieausweis.de liefert.

Der Ausweis entsteht in einer klar getrennten Arbeitsteilung: Ich erhebe die Daten beim Ortstermin Ihres Verkehrswertgutachtens, der Partner stellt den Ausweis formal aus und registriert ihn beim DIBt. Sie haben einen Festpreis und einen klaren Ansprechpartner.

Kein zweiter Ortstermin nötig

Da die Datenaufnahme während der ohnehin stattfindenden Gutachtenbesichtigung erfolgt, entsteht für Sie kein zusätzlicher Zeitaufwand — keine zweite Begehung, keine zweite Terminabstimmung, keine zweite Anfahrtsrechnung.

i.

Wahl des Ausweistyps

Welche Variante zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Gebäude und von den verfügbaren Daten ab. Die Auswahl treffen wir im Vorfeld gemeinsam.

2.1.1

Verbrauchsausweis

Auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Schnell und ausreichend bei normal genutzten Gebäuden mit vollständigen Abrechnungen.

2.1.2

Bedarfsausweis

Berechnet auf Basis der baulichen Substanz und der Anlagentechnik nach DIN V 18599 — verbrauchsunabhängig und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

2.1.3

Pflicht zum Bedarfsausweis

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung modernisiert wurden, ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig.

ii.

Was ich übernehme

Die fachliche Datenaufnahme während der Gutachtenbesichtigung — strukturiert, vollständig und in der Qualität, die der Ausweis benötigt.

2.2.1

Gebäudegeometrie & Hüllfläche

Aufmaß oder Auswertung der Bestandspläne, Ermittlung der wärmeübertragenden Hüllfläche.

2.2.2

Bauteilaufnahme

Außenwände, Dach, Bodenplatte, Fenster, Türen — Schichtaufbau und U-Werte nach Norm oder Annahmenkatalog.

2.2.3

Anlagentechnik

Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, ggf. erneuerbare Energien — sachverständige Erfassung vor Ort.

2.2.4

Verbrauchsdaten

Bei Verbrauchsausweis: Auswertung der Heizkostenabrechnungen und Witterungsbereinigung.

iii.

Was energieausweis.de übernimmt

Die formale Berechnung, Ausstellung und Registrierung — durch einen nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Partner.

2.3.1

Berechnung der Kennwerte

End- und Primärenergie, CO₂-Emissionen, Einordnung in die Energieeffizienzklasse A+ bis H.

2.3.2

Modernisierungsempfehlungen

Pflichthinweise nach § 84 GEG — soweit technisch möglich und wirtschaftlich.

2.3.3

Registrierung beim DIBt

Eintragung in das Deutsche Institut für Bautechnik mit eindeutiger Registriernummer.

2.3.4

Übergabe

Ausweis als PDF — über mich an Sie weitergeleitet, zehn Jahre gültig.

Das Ergebnis ist ein gültiger, registrierter Energieausweis nach GEG — zehn Jahre wirksam und sofort verwendbar für Anzeige, Übergabe und Vertragsabschluss. Vorgelegt zusammen mit Ihrem Verkehrswertgutachten.

Klare Rollen: Ich bin Sachverständiger, nicht Energieberater — und das soll auch so bleiben.

Datenaufnahme bei mir, Ausstellung beim Partner.

Ich erstelle Energieausweise nicht selbst, sondern liefere die qualifizierte Datenaufnahme — und überlasse die formale Berechnung, Ausstellung und DIBt-Registrierung einem darauf spezialisierten Partner: energieausweis.de. Dort sind die Aussteller nach § 88 GEG ausstellungsberechtigt und kontinuierlich fortgebildet.

Diese Arbeitsteilung hat einen einfachen Grund: Mein fachlicher Schwerpunkt ist die Verkehrswertermittlung. Ich konzentriere mich auf das, was ich fachlich sicher beherrsche, und arbeite für angrenzende Leistungen mit Partnern, die ihrerseits ihren fachlichen Schwerpunkt haben. Das ist transparent, sauber abgegrenzt — und für Sie wirtschaftlich, weil keine doppelte Datenerhebung anfällt.

Abgrenzung

Der Energieausweis ist ein standardisiertes Vergleichsdokument. Er ist weder eine individuelle Verbrauchsprognose noch ein Sanierungskonzept. Für eine vertiefte energetische Beratung mit Förderoption (BAFA, KfW) ist ein qualifizierter Energieberater hinzuzuziehen — gerne nenne ich Ihnen geeignete Ansprechpartner. Eine isolierte Beauftragung des Energieausweises ohne gleichzeitiges Verkehrswertgutachten biete ich nicht an.

25 Jahre Immobilien — davon zehn in der Schweiz.

Seit über 25 Jahren bin ich in der Immobilienwelt tätig. Zehn dieser Jahre habe ich im anspruchsvollen Schweizer Markt gearbeitet — einem Umfeld mit hohen Werten, hoher Sorgfaltserwartung und strengen Anforderungen an Bewertung und Beratung.

Diese Schule prägt meine Arbeit bis heute: Sorgfalt, Diskretion und eine konsequent unabhängige Sichtweise. Was ich vor Ort beurteile, beurteile ich aus der Erfahrung zahlreicher Objekte beiderseits der Grenze — nicht aus einem Verkaufsinteresse. Durch ständige Fortbildung halte ich Beratungen und Gutachten auf aktuellem fachlichem und rechtlichem Stand.

25+Jahre Erfahrung
10Jahre CH-Markt
ZISSprengnetter Zert. S

Ein Festpreis — für beide Ausweisarten.

Weil die Datenaufnahme während der Gutachtenbesichtigung mitläuft und die formale Ausstellung beim Partner standardisiert ist, gilt ein einheitlicher Festpreis — unabhängig davon, ob es ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis wird.

Add-on

Energieausweis im Rahmen Ihres Verkehrswertgutachtens

Datenaufnahme während der ohnehin stattfindenden Begehung, Übergabe der Daten an den Partner, Weiterleitung des registrierten Ausweises an Sie. Verbrauchs- oder Bedarfsausweis nach gemeinsamer Festlegung.

Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)

Festpreis inklusive Datenaufnahme, Ausstellung durch energieausweis.de und DIBt-Registrierung. Gilt nur in Verbindung mit einem Verkehrswertgutachten für dasselbe Objekt.

490 €
Hinweis

Eine isolierte Beauftragung des Energieausweises — also ohne gleichzeitiges Verkehrswertgutachten — ist nicht möglich. Wer ausschließlich einen Energieausweis benötigt, ist beim Partner energieausweis.de direkt richtig.

Festpreis inkl. MwSt. Voraussetzung: gleichzeitig laufender oder unmittelbar vorangegangener Auftrag zur Verkehrswertermittlung für dasselbe Objekt. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als acht Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden auf gesonderte Anfrage.

Fragen zum Energieausweis.

Das hängt vom Gebäude ab. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht entsprechend nachgerüstet sind, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. In den übrigen Fällen besteht meist ein Wahlrecht. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse von Gebäudehülle und Heiztechnik, der Verbrauchsausweis auf dem gemessenen Verbrauch der letzten drei Jahre.

Ja. Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein gültiger Energieausweis vorliegen und spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Bereits in der Immobilienanzeige sind bestimmte Pflichtangaben erforderlich. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Ein Energieausweis ist nach § 79 Abs. 3 GEG zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf ist bei erneutem Verkauf oder erneuter Vermietung ein neuer Ausweis erforderlich. Eine Verlängerung des abgelaufenen Ausweises ist nicht möglich.

Mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie wird die Bewertungsskala vereinheitlicht: Für neu ausgestellte Energieausweise gilt künftig eine Skala von A bis G, die bisherige Einteilung von A+ bis H entfällt. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre zehnjährige Gültigkeit.

Für einen Bedarfsausweis werden Angaben zu Baujahr, Gebäudegeometrie, Bauteilen, Dämmung und Heiztechnik benötigt, in der Regel ergänzt durch eine Aufnahme vor Ort. Für einen Verbrauchsausweis sind die Verbrauchsdaten der letzten 36 zusammenhängenden Monate erforderlich. Welche Unterlagen im Einzelfall genügen, klären wir vorab.

Gutachten geplant? Energieausweis gleich mit.

Kontakt

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Schildern Sie kurz Ihre Fragestellung — telefonisch, per E-Mail oder direkt über das Formular. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und welches Gutachten Sie tatsächlich brauchen, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

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